Olten Niederamt  

09.03.2006 18:09

ERLINSBACH SO

Neue juristische Front im Antennenstreit

Der Streit um die geplante Antenne im Kirchturm in Erlinsbach SO dauert an (Foto: mz/to)

Der Mietvertrag sei eine Konzession. Mit diesem neuen Argument focht die römisch-katholische Kirchgemeinde Erlinsbach SO vor Zivilgericht in Olten gegen die im Kirchturm geplante Mobilfunkantenne. Das Gericht wird erst später entscheiden, wie es in der Mietfrage weitergehen soll.

Sie fühle sich am Ende ihres Lateins, musste Amtsgerichtspräsidentin Eva Berset eingestehen. Verhandelt wurde dort auf der Zivilabteilung am Richteramt Olten-Gösgen über die Kündigung des für eine Mobilfunkantenne im Kirchturm von der Kirchgemeinde mit Orange abgeschlossenen Mietvertrags.

Dieser war im Sommer 2003 vom Kirchgemeinderat unterzeichnet worden. Nach Bekannt werden der Pläne für die Antenne schlugen die Wogen hoch. Aus der Bevölkerung wurde starker Widerstand laut. An der Kirchgemeindeversammlung am 1. Juni 2005 wurde der Kirchgemeinderat schliesslich beauftragt, den Mietvertrag aufzulösen, was er per Ende 2005 auch tat.

Dagegen wehrte sich Orange zuerst vor der Mietschlichtungsbehörde und nun auch bei der Aussöhnungsverhandlung vor Zivilgericht.

«Faktisch 21 Jahre unkündbar»

Der Rechtsvertreter der Kirchgemeinde betonte dabei, dass diese als Klägerin nicht antrete gegen die Feststellung der Schlichtungsbehörde, wonach keine «wichtigen Gründe» für eine Vertragskündigung vorlägen. Er verlagerte die Argumentation vielmehr auf eine neue Schiene und setzte bei der langen Wirksamkeit des Mietvertrages an.

Dieser räumt Orange ein festes Nutzungsrecht für den Kirchturm bis Ende 2013 ein und gibt der Mobilfunkbetreiberin das Recht, dieses anschliessend zweimal um weitere fünf Jahre bis Ende 2023 zu verlängern.

Aus Sicht des Vermieters liege «also faktisch eine unkündbare Mietdauer von 21 Jahren vor», unterstrich der Anwalt der Kirchgemeinde. Dies komme «der Einräumung eines beschränkten dinglichen Rechts nahe», womit der Kirchgemeinderat «erkennbar nicht zuständig» gewesen sei für dieses Geschäft, argumentierte der Rechtsvertreter.

«Sondernutzung» sei Konzession

Dieser betonte weiter, dass der Kirchturm mit dem Einbau einer Mobilfunkantenne eine «Sondernutzung» erfahre. Die Verleihung «des Rechts zur Sondernutzung an einer öffentlichen Sache» an Private sei wiederum eine Konzession. Für die Behandlung von Rechtsfragen in diesem Falle sei das Zivilgericht gar nicht zuständig.

Damit sorgte der Anwalt der Kirchgemeinde nicht nur bei der Adressatin, sondern auch beim Vertreter von Orange für Verblüffung. Wie Martin Eggen betonte, sei dies eine «ganz neue Idee», zu welcher er sich im Moment nicht näher äussern wolle, welche aber klar bestritten werde.

Doppelnutzung als Stolperstein?

Auf die Frage der Gerichtspräsidentin, ob es keine Alternativstandorte gebe, wies der Rechtsvertreter der Kirche auf das zweite Mobilfunkantennenprojekt in Erlinsbach SO hin, dem sich Orange anschliessen könne. Das sei aus strahlungstechnischen Gründen nicht möglich, sagte Eggen, da Orange schon zusammen mit Swisscom im Kirchturm Mühe habe, die Grenzwerte einzuhalten. In dieser (für ihn neuen) Doppelnutzung sieht der Kirchenanwalt eine Vertragsverletzung, auf die er sich im weiteren Verfahren «stürzen» werde. (mz/atp/mlu)




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