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09.03.2006 18:09
ERLINSBACH SO
Neue juristische Front im
Antennenstreit
Der Mietvertrag sei eine
Konzession. Mit diesem neuen Argument focht die
römisch-katholische Kirchgemeinde Erlinsbach SO vor
Zivilgericht in Olten gegen die im Kirchturm geplante
Mobilfunkantenne. Das Gericht wird erst später entscheiden,
wie es in der Mietfrage weitergehen soll.
Sie fühle sich am Ende ihres
Lateins, musste Amtsgerichtspräsidentin Eva Berset
eingestehen. Verhandelt wurde dort auf der Zivilabteilung am
Richteramt Olten-Gösgen über die Kündigung des für eine
Mobilfunkantenne im Kirchturm von der Kirchgemeinde mit Orange
abgeschlossenen Mietvertrags.
Dieser war im Sommer
2003 vom Kirchgemeinderat unterzeichnet worden. Nach Bekannt
werden der Pläne für die Antenne schlugen die Wogen hoch. Aus
der Bevölkerung wurde starker Widerstand laut. An der
Kirchgemeindeversammlung am 1. Juni 2005 wurde der
Kirchgemeinderat schliesslich beauftragt, den Mietvertrag
aufzulösen, was er per Ende 2005 auch tat.
Dagegen
wehrte sich Orange zuerst vor der Mietschlichtungsbehörde und
nun auch bei der Aussöhnungsverhandlung vor Zivilgericht.
«Faktisch 21 Jahre unkündbar»
Der
Rechtsvertreter der Kirchgemeinde betonte dabei, dass diese
als Klägerin nicht antrete gegen die Feststellung der
Schlichtungsbehörde, wonach keine «wichtigen Gründe» für eine
Vertragskündigung vorlägen. Er verlagerte die Argumentation
vielmehr auf eine neue Schiene und setzte bei der langen
Wirksamkeit des Mietvertrages an.
Dieser räumt Orange
ein festes Nutzungsrecht für den Kirchturm bis Ende 2013 ein
und gibt der Mobilfunkbetreiberin das Recht, dieses
anschliessend zweimal um weitere fünf Jahre bis Ende 2023 zu
verlängern.
Aus Sicht des Vermieters liege «also
faktisch eine unkündbare Mietdauer von 21 Jahren vor»,
unterstrich der Anwalt der Kirchgemeinde. Dies komme «der
Einräumung eines beschränkten dinglichen Rechts nahe», womit
der Kirchgemeinderat «erkennbar nicht zuständig» gewesen sei
für dieses Geschäft, argumentierte der Rechtsvertreter.
«Sondernutzung» sei Konzession
Dieser betonte
weiter, dass der Kirchturm mit dem Einbau einer
Mobilfunkantenne eine «Sondernutzung» erfahre. Die Verleihung
«des Rechts zur Sondernutzung an einer öffentlichen Sache» an
Private sei wiederum eine Konzession. Für die Behandlung von
Rechtsfragen in diesem Falle sei das Zivilgericht gar nicht
zuständig.
Damit sorgte der Anwalt der Kirchgemeinde
nicht nur bei der Adressatin, sondern auch beim Vertreter von
Orange für Verblüffung. Wie Martin Eggen betonte, sei dies
eine «ganz neue Idee», zu welcher er sich im Moment nicht
näher äussern wolle, welche aber klar bestritten werde.
Doppelnutzung als Stolperstein?
Auf die Frage
der Gerichtspräsidentin, ob es keine Alternativstandorte gebe,
wies der Rechtsvertreter der Kirche auf das zweite
Mobilfunkantennenprojekt in Erlinsbach SO hin, dem sich Orange
anschliessen könne. Das sei aus strahlungstechnischen Gründen
nicht möglich, sagte Eggen, da Orange schon zusammen mit
Swisscom im Kirchturm Mühe habe, die Grenzwerte einzuhalten.
In dieser (für ihn neuen) Doppelnutzung sieht der
Kirchenanwalt eine Vertragsverletzung, auf die er sich im
weiteren Verfahren «stürzen» werde. (mz/atp/mlu)
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