Kantonale Baukommission bewilligt weiteren Ausbau auf Plattjen - mittlerweile stehen dort
10 GSM/UMT-Anlagen, sowie eine Radio/Fernsehstation

Die kantonale Baukommission hat an der ordentlichen Sitzung vom 20.04.2006 die Erweiterung der bestehenden Anlage bewilligt. Auf die Einsprache der IG wurde mangels Legitimation nicht eingetreten.

Unter Bedingungen und Auflagen sind folgende interessante Fakten nachzulesen:

AUSZUG AUS DER BAUBEWILLIGUNG:

DIENSTSTELLE FUER UMWELTSCHUTZ:
Das Baugesuch wurde auf der Grundlage der Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (NISV) vom 23.12.1999 geprüft. Das massgebliche Standortdatenblatt trägt das Datum des
14.10.2005.

Der Betrieb der

3 Orange-GSM1800-Antennen mit einer jeweiligen Leistung (ERP) von 1'200 Watt,
der 2 Orange-UMTS-Antennen mit einer jeweiligen ERP von 1'200 Watt,
der 3 Swisscom-GSMSOOAntennen mit einer jeweiligen ERP von 900 Watt,
der 2 Swisscom- GSM1800-Antennen mit einer jeweiligen ERP von 1'000 Watt
und der 2 Swisscom-UMTS-Antennen mit einer jeweiligen ERP von 1'900 Watt
vermag sowohl den lmmissionsgrenzwert am exponiertesten Standort direkt unterhalb der Antenne als auch den Anlagegrenzwert (AGW = 5 V/m) an den Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN)  einzuhalten.

Das unterbreitete Dossier sieht für die beiden Swisscom-UMTSAntennen eine Strahlenleistung ERP von jeweils 1'900 Watt vor. In der Baubewilligung der kantonalen Baukommission vom 13. Juli 2004 wurde für die betreffenden Antennen lediglich eine Leistung von jeweils 1'000 Watt bewilligt. Die Leistungserhöhung ist nicht Bestandteil des vorliegenden Baugesuches, da der Betreiber nicht als Gesuchsteller auftritt.

Als kritische OMEN sind die Gebäude mit den Nr. 2 und Nr. 6 zu bezeichnen. Eine Verifikation der geometrischen Lage der Gebäude zur Antenne ergeben gegenüber dem Standortdatenblatt um bis zu 15 m abweichende lokale Koordinaten. Die entsprechend korrigierten elektrischen Feldstärken betragen für den Punkt Nr. 2 E = 4.6 V/m und für den Punkt Nr. 6 E = 4.7 V/m. Insoweit liegen diese Werte über der 80 %-Marke des Anlagegrenzwertes von 5.0 V/m, so dass innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Antenne Abnahmemessungen durch den Betreiber auf dessen Kosten durchzuführen sind. Der Betreiber hat die Dienststelle für Umweltschutz über den Zeitpunkt der Inbetriebnahme zu informieren und ihr das Messprotokoll zur Kontrolle zu unterbreiten. Da die eingereichten abgestrahlten Leistungen ERP nicht den maximal möglichen Sendeleistungen der jeweiligen Antennen entsprechen, hat der Betreiber der Dienststelle für Umweltschutz [DUS] ein Qualitätssicherheitssystem zu unterbreiten, welches diesem erlaubt, zu jeder Zeit die durch Software gesteuerten Einstellungen der Antennen (ERP und elektrischer Neigurigswinkel) zentral einzusehen. Dieses Sicherheitssystem ist vor Inangriffnahme der Arbeiten bei der DUS einzureichen.

Im Sinne der obgenannten Bemerkungen wird eine positive Vormeinung abgegeben.


Bei der Abfrage der Anlagen auf der Webseite des Bundesamtes für Kommunikation sind beim Standort Plattjen lediglich 3 Anlagen (1 Rundfunk, 1 GMS und 1 UMTS) aufgeführt. Gemäss Dienststelle für Umweltschutz wären aber insgesamt 11 Anlagen in Betrieb.

Es stellt sich die Frage, warum die Öffentlichkeit nicht über das wahre Ausmass der Bestrahlung informiert wird?

Die IG gegen Elektrosmog im Saastal wird die rechtlichen Möglichkeiten einer Einsprache abklären und Sie auf dieser Seite auf dem Laufenden halten.

Anthamatten Kurt, IG gegen Elektrosmog im Saastal

Vergleichen Sie die Tabelle mit den kritischen Grenzwerten hier