UMTS-Antennen können ab sofort wieder bewilligt werden, wenn......

Eine Empfehlung an alle Schweizer Baubewilligungsbehörden von Hans-U. Jakob, am 8.9.06

Vorwort

Politiker/Innen und Behördemitglieder sind vielbeschäftigte Leute und finden kaum Zeit, sich durch die Stapel von Untersuchungsberichten, Gesetzesvorlagen und Sitzungsprotokollen durchzuarbeiten. Besonders dann nicht, wenn sie ihr Amt noch in ihrer Freizeit ausüben müssen. Meistens lesen sie nur gerade mal den Titel und die erste Seite.
Und was dieser erste Eindruck hinterliess, war bei den Berichten über die sogenannte Replikation der TNO-Studie der UNI/ETH-Zürich so falsch, dass er falscher gar nicht hätte sein können.
Keine Auswirkungen kurzfristiger UMTS-Mobilfunkstrahlung auf das Wohlbefinden stand da in fetten Grossbuchstaben auf den Rundschreiben der Schweizer Bundesämter. Und die Mobilfunker doppelten mit Faktenblättern an alle Gemeinden sofort nach: Bewilligungsblockaden der Gemeinden für Mobilfunksender können nun per sofort aufgehoben werden. UNI/ETH-Studie gibt vollständige Entwarnung.

Gigaherz kann dem unter einigen Vorbehalten zustimmen und gibt allen Schweizer Baubewilligungsbehörden, welche unter Zeitnot leiden, folgende Kurzfassung ab.

Alles Wissenswerte auf einer Seite auf einen Blick zusammengefasst in 7 Punkten.

- UMTS-Antennen können ab sofort wieder bewilligt werden, wenn diese:

1.) nicht mehr als 45 Minuten pro Woche eingeschaltet werden

2.) nur ein Pilotkanal-Signal ohne Daten- und Bildübertragung senden

3.) und dazu alle GSM-Sender im Umkreis von 2km abgeschaltet werden.

4.) Wenn die bestrahlte Bevölkerung im Schnitt nicht älter als 38 Jahre ist und

5.) keine Kinder dabei sind.

6.) Alle bestrahlten Personen kerngesund sind und trotzdem

7.) 3.5% der Bestrahlten (4 von 117) für 2 Tage pro Woche arbeitsunfähig gemacht werden dürfen Dies entspricht den Parametern der sogenannten Replikation der TNO-Studie an der UNI/ETH Zürich, wo angeblich keine Effekte gefunden wurden.

vollständiger Artikel unter http://www.gigaherz.ch