Leitlinien zur Schöpfungsverantwortung der Erzdiözese Salzburg, in denen in Kap. 7 auch das Verbot von Handymasten in Salzburger Kirchtürmen festgeschrieben ist.
7. Umwelt als Gesundheitsfaktor
Viele Umweltfaktoren betreffen auch die Gesundheit der Menschen, die an einem bestimmten Ort leben oder arbeiten. Die Sorge um die eigene Gesundheit und um die der Mitmenschen ist eine Folge aus dem Schöpfungsauftrag, mit dem Geschenk der Schöpfung achtsam umzugehen.
Vor allem in zwei Bereichen sind gesundheitsrelevante Umweltbelastungen für die Erzdiözese von Bedeutung: in der Baubiologie, insbesondere auch durch die Einwirkung elektromagnetischer Felder, und im Verkehr.
Die Belastung durch elektromagnetische Wellen wird zunehmend als gesundheitsbeeinträchtigender Faktor erkannt. In aktuellen Grenzwerten wird jedoch nicht auf Langzeitauswirkungen und besondere Sensibilitätsfaktoren (Alter, Krankheiten, angeborene und erworbene Sensibilität, …) eingegangen.
Die katholische Kirche versteht sich als Anwalt der Schwächeren (in diesem Fall vor allem von Kindern, Alten und Kranken) und will sowohl durch Bewusstseinsbildung als auch durch konkrete Entscheidungen in ihren Einflussbereichen zum Schutz dieser Personengruppen eintreten. Für die Erzdiözese heißt das, dass Strahlenbelastungen vermieden bzw. reduziert werden.
Feinstaubausstoß, Lärmbelastung und der unmäßige Energieverbrauch stellen die derzeitige Praxis der individualisierten Mobilität in Frage1.
Baubiologie
Elektromagnetische Felder
Elektrosmog ist, wo immer möglich, zu vermeiden und zu reduzieren.
Auf kirchlichen Liegenschaften wird der Betrieb von Mobilfunksendeanlagen nicht genehmigt. DECT-Schnurlostelefone und WLAN-Netzwerke sind möglichst zu vermeiden.
Der Gebrauch von Handys im kirchlichen Dienst soll auf das unumgänglich notwendige Maß reduziert werden. Als Standardkommunikationsmittel sind Festnetztelefone und E-Mail zu nutzen.
Zum Schutz der Gesundheit ist in kirchlichen Einrichtungen die Verwendung von Mobiltelefonen durch Kinder und Jugendliche - insbesondere durch Kinder unter 16 Jahren - zu thematisieren.
In kirchlichen Schulen sind, soweit erforderlich, fixe Computerarbeitsplätze mit strahlungsarmen Monitoren (TCO-Standard) und geschirmten Kabeln Notebookklassen vorzuziehen.
(pdf-Datei)